ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HAARBOX
§1 Vertragsabschluß: Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages zustande. Einschließlich der Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von einem Haarboxmitarbeiter schriftlich bestätigt und Firmengemäß gezeichnet werden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtwirksam.
§2 Unverschuldete Behinderungen: Unverschuldete, nicht zu vertretende und nicht vorübergehende Behinderungen wie Streik, Betriebsstörungen oder Unterbrechung, höhere Gewalt etc. berechtigen die Haarbox, von übernommenen Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten; in solchen Fällen kann der Kunde weder Erfüllungen noch Schadenersatz oder Nachlieferung verlangen.
§3 Gewährleistung und Haftung: Für berechtigte Mängelgründen steht die Haarbox innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung ein. Mangelrügen haben den Mangel nach Art und Umfang so deutlich zu beschreiben dass der Grund der Beanstandung erkennbar ist. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängel ist die Haarbox nach eigener Entscheidung zum Umtausch oder Ausbesserung der Ware bzw. des Haarteiles innerhalb angemessener Frist berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, für die einstweilige schonende Aufbewahrung der beanstandeten Waren zu sorgen. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen Extensionpflege ab dem Tag der Haarerweiterung sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde hat die ordnungsgemäße Haarpflege und Haarbehandlung nachweislich durch die ihm mitgegebenen Haarbox- Heimprodukte durch einen vollständig ausgefüllten und von Haarbox in allen Teilbereichen kontrollierten und bestätigten Haarbox Auftragsbogen oder einer Kontrollkarte nachzuweisen. Keine Gewährleistungen oder Schadenersatzansprüche bestehen bei nicht eingehaltener Färbungsfrist von mindestens 7 Tagen vor dem Einsetzen der Extension. Bei nicht verwendenten Extension Spezial Shampoo, bei Veränderungen der Haarfarbe und der Extension Farbe oder durch Salzwasser Einwirkung, sowie Glätteisen verursachten Spliss an den Extension. Die Pflege der Haarextension, sofern diese auf eine unsachgemäße Behandlung, wie insbesondere durch die Verwendung von nicht speziellen Pflegemitteln für Extension sind. Weiteres bestehen keine Gewährleistungen oder Schadenersatzansprüche bei mechanischen Schäden jeglicher Art z.B. auch bei nur leichter Gewaltanwendung, wie insbesondere im Falle von mit dem Eigenhaar ausgefallenen verlorenen, ausgerissenen oder daran gezogenen Strähnen , da dies biologisch bedingt jederzeit passieren kann. Für selbst mitgebrachte Extensionhaare kann Haarbox keinerlei Haftung über Haltbarkeit der Verbindungsstellen oder Haarqualität der Extension übernehmen. Der Preis wird pro Strähne festgesetzt.
§4 Zahlung: Die Zahlung erfolgt bei Vertragsabschluss. Ratenzahlungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Der Restbetrag ist ohne Aufforderung am Tag der festgesetzten Restzahlung zu leisten. Wird dies nicht vom Kunden eingehalten, werden weitere Schritte in Form von 3 Mahnungen und Inkassodienst eingeleitet, diese werden dem Kunden wegen Zahlungsverzug in Rechnung gestellt. Die Ware bzw. das ausgesuchte Angebot kann nicht gegen Bargeld rückwirkend umgetauscht werden. Testangebot von 25.- € gilt ab dem Tag der Aufmodellierung 4 Wochen und kann angerechnet werden zum jeweiligen Angebot des Kunden.
§5 Annahmeverzug: Sollte der Kunde den vereinbarten Haarerweiterungstermin nicht einhalten, ist die Haarbox nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und als pauschalierten Schadenersatz die geleistete Anzahlung einzubehalten. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden bleibt vorbehalten.
§6 Zusatzleistungen: Frisörleistungen wie Schnitt, Haarpackungen, Dauerwelle, Färben, Heimpflegeprodukt und dergleichen sind im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und daher extra zu bezahlen. Haarbox bietet keinerlei Frisörleistungen an wie Schneiden, Färben, Tönen am Eigenhaar des Kunden.
§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind im Falle einer Klage gegen Haarbox, ausschließlich die jeweils sachlich und örtlich zuständigen Gerichte am Ort der Niederlassung der Haarbox berufen; für Klagen gegen den Kunden aus diesem Vertrag ist jeweils sachlich zuständige Gericht am Wohnort des Kunden berufen.
§8 Preisfestsetzung: Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Regeln und Tarife für die Haarerweiterung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Der Kunde ist sich insbesondere bewusst und bestätigt dies durch seine Unterschrift, dass im umseitig angegebenen Preis Frisurdienstleistungen nicht eingeschlossen sind und dieser Preis nur für die Haarbox- Haarverlängerung (Haarverdichtung ) gilt. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift die AGB der Haarbox zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.
§ 9 Frisurenstruktur : Die Haare des Kunden müssen vor der Haarerweiterung mit einem pH-neutralen Shampoo oder Trockenshampoo gewaschen oder eingesprüht werden, das von Haarbox gestellt wird. Haarbox trägt keinerlei Verantwortung für die chemischen Behandlungen an dem Eigenhaar des Kunden vor der Einarbeitung der Extension. Das Färben bzw. Blondieren der Eigenhaare sollten vor der Einarbeitung der Extension mindestens 7 Tage davor erfolgt sein, da sich sonst durch das nachträgliche Oxidieren der Farbe einzelne Haare oder sogar Strähnen lösen können. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass an den Extensionhaaren inkl. Bondingstellen, während der Tragezeit jede Art von Dauerwellen und Farbeveränderungen von Färbung, Bleichen, Blondieren oder Tönung einen chemischen Prozess hervorruft und das dies die Haare sowie auch die Bondingstellen stark beschädigt. Salzwasser, Solarium, starke Sonneneinstrahlung oder chemische Behandlungen der Extension führen zu starken Knoten oder Ausfall von Strähnen oder einzelnen Haarverlust der Extension. Das Glätten der Extension, sowie zu heißes Föhnen verursacht Spliss an den Extension. Diese Anwendungen verursachen eine beträchtliche Veränderung von Struktur und Oberfläche der Extension und werden stark beschädigt.